01.09.2022, 19:46 Uhr
PS-Fans können sich freuen: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hebt einen städtischen Beschluss zum Verbot von Autoposen auf und will sie mit einer Geldbuße belegen. Die Stadt könne keine örtlichen Verkehrsregeln erlassen und nur ein Bußgeld erheben, heißt es. Letzteres würde die Szene kaum schockieren, wenn die Stadt verteidigt würde. Die Stadt Düsseldorf darf den sogenannten Autoposern weder ein Angeberverbot noch eine Geldstrafe auferlegen. So entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht und damit wurde der Klage eines 22-jährigen Kraftfahrers stattgegeben. Die Stadt hatte dem Kläger vorgeworfen, im März 2021 mit einem 500-PS-Auto mit starkem Motorgebrüll eine Ampel überfahren zu haben, um die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich zu ziehen. Ihm wurde für einen Zeitraum von drei Jahren der Verkauf überall in der Stadt verboten. Sollte er es noch einmal tun, drohte er ihm mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro. Bei Personengefährdung sind es sogar 10.000 Euro.
Ein Bußgeld von bis zu 100 Euro wäre möglich
Das hat das Verwaltungsgericht nun aufgehoben. Die Stadt kann für ihr Gebiet keine eigene Verkehrsordnung erlassen. Der Straßenverkehr in Deutschland wird durch Bundesgesetze geregelt. Demnach kann ein Auto, das als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dargestellt wird, nur mit einem Bußgeld zwischen 80 und 100 Euro belegt werden. “Ich wurde nie für den Vorfall bestraft”, sagte der Kläger, was zu Überraschung und Fragen von der Bank führte. „Die Bußgelder machen in der Szene keinen Eindruck“, sagte der Stadtsprecher. “Sie haben nicht versucht herauszufinden, ob das bei dem Kläger der Fall war”, stellte der Richter fest. Die örtliche Ordnungsbehörde könne strengere Maßstäbe nicht durchsetzen und keine eigenen Fahrverbote erlassen, erklärte das Gericht in der Entscheidung. Das Gericht ließ die Berufung gegen das Urteil zu.
title: “Das Gericht Verbietet Es Im Alleingang D Sseldorf Kann Autofahrern Kein Bu Geld Auferlegen Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-25” author: “Laura Broussard”
01.09.2022, 19:46 Uhr
PS-Fans können sich freuen: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hebt einen städtischen Beschluss zum Verbot von Autoposen auf und will sie mit einer Geldbuße belegen. Die Stadt könne keine örtlichen Verkehrsregeln erlassen und nur ein Bußgeld erheben, heißt es. Letzteres würde die Szene kaum schockieren, wenn die Stadt verteidigt würde. Die Stadt Düsseldorf darf den sogenannten Autoposern weder ein Angeberverbot noch eine Geldstrafe auferlegen. So entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht und damit wurde der Klage eines 22-jährigen Kraftfahrers stattgegeben. Die Stadt hatte dem Kläger vorgeworfen, im März 2021 mit einem 500-PS-Auto mit starkem Motorgebrüll eine Ampel überfahren zu haben, um die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich zu ziehen. Ihm wurde für einen Zeitraum von drei Jahren der Verkauf überall in der Stadt verboten. Sollte er es noch einmal tun, drohte er ihm mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro. Bei Personengefährdung sind es sogar 10.000 Euro.
Ein Bußgeld von bis zu 100 Euro wäre möglich
Das hat das Verwaltungsgericht nun aufgehoben. Die Stadt kann für ihr Gebiet keine eigene Verkehrsordnung erlassen. Der Straßenverkehr in Deutschland wird durch Bundesgesetze geregelt. Demnach kann ein Auto, das als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dargestellt wird, nur mit einem Bußgeld zwischen 80 und 100 Euro belegt werden. “Ich wurde nie für den Vorfall bestraft”, sagte der Kläger, was zu Überraschung und Fragen von der Bank führte. „Die Bußgelder machen in der Szene keinen Eindruck“, sagte der Stadtsprecher. “Sie haben nicht versucht herauszufinden, ob das bei dem Kläger der Fall war”, stellte der Richter fest. Die örtliche Ordnungsbehörde könne strengere Maßstäbe nicht durchsetzen und keine eigenen Fahrverbote erlassen, erklärte das Gericht in der Entscheidung. Das Gericht ließ die Berufung gegen das Urteil zu.