SRF-Brotz erhält Beschwerden zum Aeschi-Skandal SRF-Moderator Sandro Brotz bezeichnete eine Äusserung des SVP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Aeschi als rassistisch. Die unabhängige Radio- und Fernsehbeschwerdestelle UBI sagt nun, die Redaktion habe journalistische Sorgfaltspflichten verletzt. 1/4 Die unabhängige Radio- und TV-Beschwerdebehörde UBI kritisiert Moderator Sandro Brotz. Gemäss der unabhängigen Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen UBI hat die SRF-Sendung «Arena» über den Krieg in der Ukraine gegen den Grundsatz der Angemessenheit verstossen. Auch die von Radio SRF ausgestrahlte Rede des Bundesrates zum «Frontex»-Vorschlag erachtete die UBI als gegen das Programmgesetz verstossen. In der am 18. März auf SRF ausgestrahlten Diskussionssendung «Arena» über «Parteiführer zum Ukraine-Krieg» konnte sich das Publikum keine eigene Meinung über die «rachsüchtige Charakterisierung» der Äusserung des Fraktionsvorsitzenden SVP durch den Moderator bilden , sagte UBI in seiner Entscheidung am Donnerstagabend.
Irreführende Begründung
Das Interview von Moderator Sandro Brotz mit dem SVP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Aeschi wurde in drei Volksbeschwerden kritisiert. Der Moderator kritisierte laut UBI eine Aussage von Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat und nannte sie «rassistisch». Als solcher zitierte er eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und namentlich nicht genannter Staatsanwälte und Strafrechtsexperten. Mit einer irreführenden Begründung habe die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb UBI. Da es sich bei den fraglichen Interviewsequenzen nicht nur um einen Randpunkt handele, verstoße die Sendung gegen das Gebot der Angemessenheit. UBI bestätigte die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen.
Das Diversitätsgebot wurde im „Frontex“-Vorschlag verletzt.
In einer weiteren Beschwerde behauptete UBI, dass gegen das Diversity-Prinzip verstoßen worden sei. Es schreibt vor, dass Programme im Zusammenhang mit einem Referendum in der sensiblen Phase der Entscheidungsfindung ausgewogen und unparteiisch sein müssen, um Chancengleichheit für beide Lager zu gewährleisten. Vor einer eidgenössischen Volksabstimmung sendet Radio SRF 1 eine Rede des zuständigen Bundesrates zur Präsentation. Bundesrat Ueli Maurer hat am 25. April die am 15. Mai verabschiedete Genehmigung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Plan «Frontex») kommentiert. In einer gegen ihn erhobenen Volksbeschwerde wurde geltend gemacht, dass die ausschließliche Darlegung der Stellungnahme des Bundesrates gegen verfassungsrechtliche Grundsätze und das Gebot der Vielfalt im Rundfunkrecht verstoße. UBI-Mitglieder teilten diese Ansicht während der Konsultation. Es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung des SRF, die Meinung des Bundesrates in dieser besonderen Form und ohne gleichwertige Vertretung der Gegenmeinung darzustellen, schrieb UBI. Sie billigten die Beschwerde einstimmig. (SDA/noo)