Aufhebung der Coronavirus-Warnung: Diese kommt nicht von uns, schreibt das Gesundheitsministerium

Von dort kam am Freitagnachmittag jedoch eine Richtigstellung: „Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Nachricht nicht versendet“, stellte das Ministerium in einer Pressemitteilung klar. Gleichzeitig sagte er: „Das Coronavirus stellt weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für Ihre Gesundheit dar. Nutzen Sie die Angebote zur Impfung gegen das Corona-Virus und erneuern Sie gegebenenfalls Ihren Impfschutz (…). Auch das Robert Koch-Institut schätzt das Gesamtrisiko durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein. Aber warum zeigte die NINA-Warn-App alles klar? Das Gesundheitsministerium erklärte, es gebe “technische Gründe” und fügte eine komplizierte Erklärung hinzu: “Es war nicht möglich, andere Warnungen anders zu berücksichtigen, während es landesweite Warnungen vor dem Coronavirus gab”, schreibt das Ministerium. Regionale Corona-Warnungen von Bundesländern, Regionen und Kommunen sind auch nach dem Update weiterhin sichtbar. Auch das BBK schrieb in seinem Bericht, dass die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene, tägliche Maske tragen) weiterhin eingehalten werden sollten. Der Grund für die Aufhebung des Warnhinweises lautet: “Mit der Freigabe des nationalen Warnhinweises wird die Übersichtlichkeit der NINA-Warnanwendung nochmals deutlich erhöht.” Aber am Ende war es nicht wirklich klar. BBK kündigte für Freitag eine neue Ankündigung an.

Ab 1. Oktober wieder härtere Maßnahmen?

Fest steht, dass im Herbst und Winter strengere staatliche Eingriffsmöglichkeiten in Bezug auf die Pandemie geplant sind. Ab dem 1. Oktober sollen die neuen Corona-Regeln gelten. Das neue Infektionsschutzgesetz basiert nach dem Willen der Bundesregierung auf einer Kombination aus teilweise bundeseinheitlichen Regelungen und ergänzenden Landesregelungen mit zwei Stufen. Ab Oktober gilt landesweit eine Maskenpflicht im Bahn- und Flugverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine Masken- und Testpflicht. Zudem soll den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, je nach Infektionsstatus auf die Entwicklung der Pandemie zu reagieren. (über AFP)