02.09.2022 20:33 Uhr
Das finanzielle Fairplay der UEFA besagt, dass Klubs nicht mehr Geld ausgeben dürfen, als sie in einem bestimmten Zeitraum einnehmen. Andernfalls werden Strafen verhängt. In der aktuellen Runde trifft er unter anderem auf PSG und einige Italiener. Aber auch drei Bundesligisten werden gezählt. Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat acht europäische Top-Klubs, darunter den französischen Meister Paris Saint-Germain und den italienischen Meister AC Milan, wegen Verstößen gegen das Financial Fairplay (FFP) mit einer Geldstrafe belegt. Die Erste Kammer der Finanzkontrollbehörde der Klubs (FKKK) stellte fest, dass Milan, Stadtrivale Inter Mailand, Meister Juventus und Conference-League-Sieger AS Roma aus der italienischen Serie A sowie Ligue-1-Vertreter PSG, AS Monaco und Olympique Marseille und die Spitze der Türkei. Der Klub Besiktas Istanbul hat im Zeitraum 2018-2022 die sogenannte Break-Even-Anforderung nicht erfüllt, also mehr Geld ausgegeben als eingenommen.
2023 wird FFP verschärft
Die acht Klubs wurden mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 172 Millionen Euro belegt, die einbehalten oder direkt aus den Einnahmen aus der Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben bezahlt werden. Allerdings sind nur 15 Prozent (insgesamt 26 Millionen Euro) direkt fällig. Die restlichen 85 Prozent (146 Millionen Euro) sind ausgesetzt. Das sind vier Jahre für Inter und Roma und drei Jahre für die anderen sechs Klubs. Paris Saint-Germain wurde mit der höchsten Strafe belegt: 10 Millionen Euro sofort fällig, 65 Millionen Euro auf Bewährung. 19 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2021/22 teilgenommen haben, darunter die Bundesliga-Vertreter Borussia Dortmund, Union Berlin und der VfL Wolfsburg sowie die internationalen Giganten Manchester City, FC Chelsea und FC Barcelona, haben Anspruch auf den toten Punkt zur Uefa. aufgrund der Umsetzung der Corona-Erleichterungen in den Jahren 2020 und 2021 oder aufgrund historisch positiver wirtschaftlicher Ergebnisse nur „technisch“ erfüllt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2023 entfällt die COVID-Erleichterung und die Berücksichtigung historischer Finanzergebnisse.